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   BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88   

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https://dejure.org/1990,2334
BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88 (https://dejure.org/1990,2334)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88 (https://dejure.org/1990,2334)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 1 BvR 1056/88 (https://dejure.org/1990,2334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsgrundlage der Berufsschadensrente nach BEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entschädigung - Rentenberechtigung - Jährliche Sonderzuwendung - 13. Monatsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3269
  • NVwZ 1992, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88
    Ob die nach dem Bundesentschädigungsgesetz begründeten Rentenansprüche überhaupt verfassungsrechtlich geschütztes "Eigentum" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG darstellen (vgl. hierzu BVerfGE 13, 39 [45]; 18, 196 [200]; 23, 85 [95]), bedarf im vorliegenden Fall keiner abschließenden Prüfung und Entscheidung.

    Dies ergibt sich bereits daraus, daß eine solche ausdrückliche Klarstellung lediglich die maßgebliche Berechnungsgrundlage, nicht aber den bestehenden Rentenanspruch selbst betroffen hätte (ebenso in einem vergleichbaren Fall BVerfGE 13, 39 [45]).

    c) Die entschädigungsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der an die Beschwerdeführerin gezahlten Berufsschadensrente verstoßen in ihrer Auslegung durch den Bundesgerichtshof auch nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 13, 39 [45 f.]; 18, 196 [203]; 53, 115 [128, 130 ff.]).

  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvR 314/63

    Entschädigungsansprüche wegen nationalsozialistischen Verfolgung und

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88
    So liegen die Dinge hier hinsichtlich des in der angefochtenen Revisionsentscheidung verneinten eigenständigen Anspruchs auf eine 13. Monatsrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz (vgl. auch BVerfGE 18, 196 [199 f., 202] zu einer rechtlich insoweit ähnlich gelagerten Revisionsentscheidung).

    Ob die nach dem Bundesentschädigungsgesetz begründeten Rentenansprüche überhaupt verfassungsrechtlich geschütztes "Eigentum" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG darstellen (vgl. hierzu BVerfGE 13, 39 [45]; 18, 196 [200]; 23, 85 [95]), bedarf im vorliegenden Fall keiner abschließenden Prüfung und Entscheidung.

    c) Die entschädigungsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der an die Beschwerdeführerin gezahlten Berufsschadensrente verstoßen in ihrer Auslegung durch den Bundesgerichtshof auch nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 13, 39 [45 f.]; 18, 196 [203]; 53, 115 [128, 130 ff.]).

  • BVerfG, 07.02.1968 - 1 BvR 628/66

    Zur Besetzung des Entschädigungssenats des Bundesgerichtshofs - Anzuwendendes

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88
    Es kann in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben, welche Rechtsnatur diesem von der seinerzeitigen Bundesregierung zur konkretisierenden Ausführung anerkannten und keine Gesetzeskraft entfaltenden Programm (vgl. BVerfGE 23, 85 [98]; 32, 111 [128]) zukommt.

    Ob die nach dem Bundesentschädigungsgesetz begründeten Rentenansprüche überhaupt verfassungsrechtlich geschütztes "Eigentum" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG darstellen (vgl. hierzu BVerfGE 13, 39 [45]; 18, 196 [200]; 23, 85 [95]), bedarf im vorliegenden Fall keiner abschließenden Prüfung und Entscheidung.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88
    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 79, 106 [121 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88
    Ob ein derartiger Anspruch besteht, stellt mithin eine Frage der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts dar, deren Beurteilung durch das zuständige Fachgericht der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung grundsätzlich entzogen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88
    Die von dem Bundesgerichtshof vorgenommene Auslegung dieser einfachrechtlichen Vorschriften könnte nur dann einen Eingriff in eine etwaige eigentumsähnliche Rechtsposition der Beschwerdeführerin darstellen, wenn selbst der Gesetzgeber nicht ohne Verstoß gegen die Eigentumsgewährleistung eine ausdrückliche Bestimmung des Inhalts hätte treffen dürfen, daß auch bei der Berufsschadensrente letztlich allein das Grundgehalt und der Ortszuschlag vergleichbarer Beamtengruppen als Berechnungsgrundlage heranzuziehen seien (vgl. Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 1990 - 1 BvR 1186/89 -, S. 13 f. des Umdrucks).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88
    Ob die Auffassung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs im übrigen einfachrechtlich zutreffend ist, hat das Bundesverfassungsgericht unter dem Gesichtspunkt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu überprüfen; durch einen bloßen error in procedendo wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (st. Rspr., vgl. etwa BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 19, 38 [42 f.]; 58, 1 [45]).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88
    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt nicht nur dann vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 58, 369 [373 f.]; 79, 106 [121 f.]).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88
    Aus dem Prozeßgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG folgt weder eine Pflicht zum Rechtsgespräch (vgl. BVerfGE 54, 100 [117]) noch eine allgemeine Hinweis- und Aufklärungspflicht in Bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (vgl. BVerfGE 74, 1 [5 f.]).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BVerfG, 13.12.1990 - 1 BvR 1056/88
    c) Die entschädigungsrechtlichen Vorschriften über die Berechnung der an die Beschwerdeführerin gezahlten Berufsschadensrente verstoßen in ihrer Auslegung durch den Bundesgerichtshof auch nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 13, 39 [45 f.]; 18, 196 [203]; 53, 115 [128, 130 ff.]).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

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